Meuschelmord bei Kühnel

Meuchelmord bei Kühnel

Im Jahre 1880 berichtete der „Bote von Gelsing“ über die Mordaffäre an der Kühnelschen Familie. Unsere Vorfahren konnten damals folgendes darüber lesen:

2. Juni 1880.

 Das Andenken an die im September vorigen Jahres in Vorder-Zinnwald an der Kühnelschen Familie, Frau und Tochter, verübte grausige Mordtat ist wieder frisch ins Gedächtnis zurückgerufen worden, indem der jetzige Besitzer des Hauses, wo dazumal die Tat vollbracht wurde, ganz unverhofft den Leichnam des bis jetzt allgemein für den Mörder gehaltenen Kühnel im Stalle unter den Schalhölzern in der Jauchengrube aufgefunden hat.
Die sofort eingeleitete Untersuchung seitens der österreichischen Behörden
wird hoffentlich Licht in diese bis jetzt dunkle Sache bringen.

6.Juni 1880.

Bei der vom königlich und kaiserlichen Bezirksgericht in Teplitz angeordneten Untersuchung des in seinem früheren Wohnhauses aufgefundenen Kühnel wurde constantiert, dass der selbe, welcher seither als Mörder seiner Frau und seiner Tochter angesehen wurde, selbst unter Mörderhand sein Leben ausgehaucht hat. Als der Tat verdächtigt wurde der 26 Jahre alte Sohn der Kühnelschen Eheleute verhaftet.

28. November 1880.

Die traurige Mordaffäre in Vorder-Zinnwald hat jetzt Abschluss und Sühne gefunden. Der in Eichwald lebende Sohn Kühnels wurde vom Leitmeritzer Schwurgericht wegen dreifachen Mordes zum Tode durch den Strang verurteilt. Es waren 50 Zeugen aus unserer Umgebung geladen worden.
Der Verbrecher leugnete beharrlich und wollte an jenem Tage gar nicht am Tatorte gewesen sein. Doch der Verurteilte vermochte nicht glaubhaft nachzuweisen, wo er in der Nacht vom 20. zum 21. September 1879 gewesen ist und alle Umstände sprachen dafür, dass es Josef Kühnel war,
der vom Zeugen Bergmann aus der Brettmühle bei Eichwald vorbeieilend gesehen wurde. Der Verurteilte benahm sich in der viertägigen Verhandlung gefühlshart und machte einen schlechten Eindruck.
Während die Geschworenen über sein Leben zu Gericht saßen, aß er mit bestem Appetit zu Mittag und nahm das Urteil ohne jedes Zeichen innerer Erregung an.

21. Juli 1914.

In der Strafanstalt Karthaus starb der 60 Jahre alte Kerkershäftling Josef Kühnel, welcher im September 1879 einen dreifachen Meuchelmord an seiner Familie begangen hatte, indem er sie mit einem Beil im Jähzorn erschlug, da ihm wahrscheinlich Geldunterstützung verweigert worden war. Er war vom Schwurgericht Leitmeritz zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Die Strafe wurde im Gnadenwege zu lebenslangen Kerker umgewandelt. Kühnel, der 33 Jahre hinter Kerkermauern zugebracht hatte, war auch als Sträfling ein äußerst gefährlicher Mensch und musste die ganze Strafe in Einzelhaft zubringen.

Quelle: Heimatruf / Folge 19 / 11.05.2007
Autor: Paul Roth

Kommentare sind geschlossen.